Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hier werden die baulichen und technischen Merkmale wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Lüftungssystem bewertet.
Dieser Ausweis ist verpflichtend für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht saniert wurden. Auch für Neubauten wird in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt.
Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da er den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen berechnet. Dadurch können konkrete energetische Schwachstellen identifiziert und verbessert werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt dabei den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser.
Dieser Ausweis eignet sich für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, die nach 1977 gebaut oder saniert wurden und den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprechen.
Der Verbrauchsausweis ist meist kostengünstiger und schneller zu erstellen, da er auf bereits vorhandenen Verbrauchsdaten basiert