Energieausweis (rechtsgültig)
Sie benötigen einen rechtsgültigen Energieausweis?
Diesen können Sie hier ganz bequem selbst beantragen.
Sie benötigen dafür Unterstützung? Kein Problem, wir helfen Ihnen dabei.
Ein Energieausweis ist ein unverzichtbares Dokument für Hausbesitzer und Vermieter. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und hilft dabei, den Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu senken. Auf unserer Seite können Sie schnell und unkompliziert Ihren Energieausweis erstellen lassen. Doch warum ist ein Energieausweis überhaupt notwendig und welche Unterschiede gibt es zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis?

Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Bedarfsausweis |
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hier werden die baulichen und technischen Merkmale wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Lüftungssystem bewertet.
Dieser Ausweis ist verpflichtend für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht saniert wurden. Auch für Neubauten wird in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt.
Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da er den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen berechnet. Dadurch können konkrete energetische Schwachstellen identifiziert und verbessert werden.
Verbrauchsausweis |
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt dabei den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser.
Dieser Ausweis eignet sich für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, die nach 1977 gebaut oder saniert wurden und den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprechen.
Der Verbrauchsausweis ist meist kostengünstiger und schneller zu erstellen, da er auf bereits vorhandenen Verbrauchsdaten basiert
| Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau |
Bis zu 4 Wohneinheiten |
--> Bedarfsausweis |
--> Freie Auswahl |
--> Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten |
--> Freie Auswahl |
--> Freie Auswahl |
--> Bedarfsausweis |
Weitere Informationen:
Wikipedia Energieausweis, Verbraucherzentrale Energieausweis
Wie funktioniert die Beantragung?
Schauen Sie sich dieses Video an oder kontaktieren unser Team. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
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Welche Vorteile haben Sie?
Wenn Sie den Energieausweis hier beantragen, haben Sie eine Menge Vorteile:
Zeitersparnis
100 % Rechtsgültig
Einfache Erstellung
Hohe Sicherheit
Sie sparen Geld
Jederzeit möglich
Welche Angaben benötigen Sie?
Sie können sich hier die entsprechenden Angaben kostenfrei downloaden.
Wählen Sie dazu einfach das richtige Dokument aus.
Was kostet ein Energieausweis bei uns?
Wenn Sie Ihren Energieausweis über uns beziehen, können Sie gegenüber der Erstellung durch einen Vor-Ort-Energieberater erheblich Geld sparen. Bei einem Verbrauchsausweis kann dies bis zu 60,00 Euro ausmachen, bei einem Bedarfsausweis können bis zu 300,00 Euro eingespart werden.
Bedarfsausweis
119,95 Euro (inkl. MwSt.) |
Beispiel Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
69,95 Euro (inkl. MwSt.) |
Beispiel Verbrauchsausweis
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Was ändert sich ab 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit 29.07.2026 in Kraft. Die neuen Energieausweis-Regeln gelten erst ab 01.01.2027; bis dahin gilt das bisherige GEG. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre ab Ausstellung gültig, ein Austausch ist nicht nötig.
| Thema | Was ändert sich? |
Verbrauchsausweis | Nur noch für reine Wohngebäude. Nichtwohn- und Mischgebäude (z. B. Wohnhaus mit Laden) brauchen einen Bedarfsausweis für das Gesamtgebäude. |
Verbrauchsdaten | 24 lückenlose Monate statt 3 Jahre, nach Energieträgern getrennt, witterungsbereinigt. |
1977er-Regel | Entfällt. Auch ältere Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten können einen Verbrauchsausweis erhalten. |
Berechnung Bedarfsausweis | DIN/TS 18599:2025-10, neue Primärenergiefaktoren (Netzstrom 1,8 → 1,5, Holz 0,2 → 0,7, Fernwärme 0,7). Wärmepumpen tendenziell besser, Holz/Pellets tendenziell schlechter eingestuft. |
Effizienzklassen | Nichtwohngebäude: neue Skala A–G (A = Nullemissionsgebäude). Wohngebäude: A+ bis H bleibt |
Pflichtangaben | Wohngebäude: zusätzlich absolute Werte in MWh/Jahr, betriebsbedingte Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien am Standort. In kommerziellen Anzeigen: Ausstellungsdatum. |
Hinweis:
Wenn Sie einen Energieausweis bei uns beantragen, erhalten Sie die Möglichkeit für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie.
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Kein Problem, wir beantworten Ihre Fragen oder unterstützen Sie beim Erstellen eines Energieausweises.
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