Viele Vermieter verschenken jedes Jahr Steuervorteile – ohne es zu wissen. Denn: Die Gesetzgebung erlaubt es, die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie durch ein professionelles Nutzungsdauer-Gutachten nachzuweisen. Wird dieses mit der Steuererklärung eingereicht, muss das Finanzamt laut BMF-Schreiben die AfA auf die kürzere reale Nutzungsdauer anpassen.
Das Rechenbeispiel
So groß kann der Unterschied sein:
| | Standard-AfA | Verkürzte Restnutzungsdauer |
| Gebäudeanteil | 600.000 € | 600.000 € |
| Abschreibung | 2 % | 5 % |
| pro Jahr | 12.000 € | 30.000 € |
Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie jetzt unverbindlich einschätzen lassen!

| 
| 
|
Zeitaufwand: Nur ca. 3 Minuten! | Persönliche Ersteinschätzung Ihre persönliche Ersteinschätzung erhalten Sie direkt per E-Mail! | Profitieren Sparen Sie Steuern und provitieren! |
Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann Ihre Abschreibung erhöhen – und damit Ihr Nettoeinkommen deutlich verbessern.
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob für Ihre Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer möglich ist – bevor Sie ein Gutachten beauftragen.
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung.