Zur Wohnflächenberechnung nach der WoFIV werden alle Räume einer Wohnung addiert, die ausschließlich zur Wohnung gehören und mindestens eine Raumhöhe von 2m besitzen.
Bei Schrägen gibt es folgende Besonderheit. Bis 1m Raumhöhe zählt die Fläche nicht zur Wohnfläche und zwischen 1m und 1,99m Raumhöhe zählt die Wohnfläche nur zu 50%.
Außerdem gibt es zahlreiche Räume , die nicht unbedingt zur Wohnflächenberechnung dazuzählen. Weitere Besonderheiten gibt es bei Balkonen, Terrassen und Loggien. Diese werden in der Regel nur zu 25% berechnet. Sie können aber im Ausnahmefall mit 50% angerechnet werden, wenn sie beispielsweise qualitativ sehr hochwertig sind. Dies muss man individuell prüfen.