Übersicht der Grundsteuermodelle:
Das Bundesmodell:
Neun Bundesländer haben sich für das klassische Bundesmodell der Bundesregierung entschieden, welche wertorientierte Faktoren berücksichtigen. Dazu gehören Miet- und Bodenpreise um einen entsprechenden Verkehrswert zu ermitteln. Zusätzlich werden zu den Standardwerten noch die Nettokaltmiete, die Immobilienart und die Zahl der einzelnen Wohnungen erfasst. Folgende Bundesländer haben sich diesem Modell angeschlossen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Bundesmodel mit eigener Steuermesszahl:
In zwei Bundesländern gibt es zum klassischen Modell noch eine Anpassung der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke werden im Vergleich zum Bundesmodell gesenkt, um das Wohnen zum Gewerbe günstiger zu gestalten. Folgende Bundesländer haben sich diesem Modell angeschlossen:
Flächenmodell:
Beim Flächenmodell handelt es sich um ein sehr zeitsparendes Modell. Es betrachtet vor allem das Grundstück und Gebäude sowie Wohnfläche und deren Nutzungsart. Der Immobilienwert und das entsprechende Alter werden hierbei nicht berücksichtigt. Folgende Bundesländer haben sich diesem Modell angeschlossen:
- Bayern
- Hessen
- Niedersachsen
- Hamburg
Bodenwertmodell
Die einfachste Ermittlung der Grundsteuerberechnung ist mit dem Bodenwertmodell möglich. Hier wird nur die Grundstücksfläche benötigt, die dann mit dem aktuellen Bodenrichtwert multipliziert wird. Hierbei spielt nicht die Größe des Gebäudes und deren Wert eine Rolle. Dieses Modell wird angewandt in:
Welche Hilfsmittel kann ich für die Ermittlung der Daten nutzen?